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Seit dem 01.07.2006 regelt das RVG nicht mehr die Gebühren für außergerichtliche Beratungen. Hier ist eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, die entweder eine Pauschale, ein am Streitwert orientiertes Honorar oder eine Berechnung nach Zeitaufwand vorsieht.

Mediation rechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand ab.

Die Kosten unserer jeweiligen Tätigkeit werden im ersten Beratungsgespräch ausführlich mit Ihnen besprochen.

Fragen ...
... lassen sich am besten im Gespräch beantworten.
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